Rein bauplanungsrechtlich sind Ärztehäuser praktisch fast überall zulässig; Somit stellt sich die Frage, welche Lage benötigt wird.
Ein Ärztehaus ist kein Bürohaus. Das hat schon mancher Immobilienprofi erfahren müssen, der seiner alternden Gewerbeliegenschaft ein medizinisches refurbishment angedeihen lassen wollte.
Bei Arztpraxen sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen, die hier nur als nicht abschließende Aufzählung genannt werden sollen.
Kostenkennwerte als Erfahrungsindikatoren sind für Ärztehäuser nur schwerlich fixierbar, da die Ausstattung dieser Häuser stark von der Art der Praxisnutzung abhängt.
Bei der Finanzierung von Ärztehäusern ist zunächst zu unterscheiden, ob es ein Betreibermodell sein soll (ein oder mehrere Nutzer sind Eigentümer) oder ein Investitionsmodell (ein Dritter ist Eigentümer).
Steuerbefreit sind ambulante und stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen.