Eine Definition des Begriffs „Ärztehaus/Ärztezentrum“ oder „Gesundheitshaus /Gesundheitszentrum“ gibt es (bislang) nicht. Dies gilt auch für marketingorientierte Namen wie etwa „Medicum“ und andere. Weder die Größe noch der Besatz eines solchen Hauses ist gesetzlich fixiert und damit eingrenzbar. Demgemäß existieren auch keine statistischen Zahlen über die Anzahl und den Umfang von Ärztehäusern in Deutschland. Der Begriff kann also für eine Kleinsteinheit (z.B. Apotheke und nur eine Praxis) wie auch für eine komplexe Immobilie mit sehr vielen unterschiedlichen Anbietern auf zum Teil mehr 10.000 m² Nutzfläche verwendet werden.
Es muss nicht immer ein MVZ sein. Man kann ein Ärztehaus mit autarken Praxen auch mit einer übergeordneten Managementgesellschaft verbinden und damit weitere Synergieerfolge generieren.
Aus einem Ärztehaus heraus ist das Fortbestehen einer gut organisierten ambulanten Versorgungsstruktur gesichert. Anders wird die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung in naher Zukunft nicht mehr funktionieren.
Die Anforderungen an eine moderne Apotheke sind heute: gute Erreichbarkeit, die zeitnahe Verfügbarkeit von Arzneimitteln, die fachkompetente Beratung oder ein umfangreiches Serviceangebot...
Insgesamt sollte der finanzielle Aufwand bei einem Wechsel in ein Ärztehaus nicht unterschätzt aber schließlich doch als Investition gesehen werden.